Für die Entgegennahme von Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist in Erlangen und im
Landkreis Erlangen-Höchstadt das Gesundheitsamt Erlangen zuständig. |
Der Text des IfSG sowie weitere Informationen zu Form, Umfang und Umsetzung der Meldepflicht können der Homepage
des Robert Koch Instituts entnommen werden. |
Speziell für das Uniklinikum Erlangen zusammengestellte Informationen finden Sie auf dieser Homepage unter Krankenhaushygiene (nur im Intranet einsehbar). |
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