Meldung nach Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Für die Entgegennahme von Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist in Erlangen und im Landkreis Erlangen-Höchstadt das Gesundheitsamt Erlangen zuständig.
Der Text des IfSG sowie weitere Informationen zu Form, Umfang und Umsetzung der Meldepflicht können der Homepage des Robert Koch Instituts entnommen werden.
Speziell für das Uniklinikum Erlangen zusammengestellte Informationen finden Sie auf dieser Homepage unter Krankenhaushygiene (nur im Intranet einsehbar).
 
Letzte Änderung: 23.03.2020 um 09:13 Uhr ASW