Coxiella burnetii (Q-Fieber)
 
Erreger
Der Erreger gehört zur Familie der Rickettsiaceae. Es handelt sich um ein stäbchenförmiges, gramnegatives, obligat intrazelluläres Bakterium.
 
Epidemiologie
Infektionen des Menschen mit C. burnetii treten weltweit sporadisch oder in Kleinepidemien auf. Es handelt sich um eine Zoonose. Reservoir sind in erster Linie Rinder, Schafe und Ziegen, seltener auch Haustiere wie Hunde oder Katzen.
Die Übertragung auf den Menschen erfolgt durch Inhalation der trocknungsresistenten und hochinfektiösen Erreger mit Staub oder Aerosolen, seltener auch oral über kontaminierte tierische Lebensmittel (z.B. Milch) oder perkutan. Besonders gefährdet sind Personen, die beruflich mit Tieren in Kontakt kommen (Landwirte, Metzger, Tierärzte).
 
Pathogenese
Nach Aufnahme in den Körper werden die Keime von Endothelzellen phagozytiert. Anschließend kommt es zu einer intrazellulären Vermehrung innerhalb des Phagolysosoms.
 
Klinik/ Symptome
Nach einer Inkubationszeit von ca. 4 Wochen kommt es zu einer akuten fieberhaften Erkrankung, die meist unter dem Bild einer atypischen (interstitiellen) Pneumonie, seltener einer Hepatitis oder Meningoenzephalitis verläuft. Schätzungsweise 50 % der Infektionen verlaufen asymptomatisch.
Die häufigste chronische Manifestation ist eine Endokarditis.
 
Diagnostik
Die Diagnose wird serologisch durch Nachweis von Antikörpern mittels KBR, ELISA oder Immunfluoreszenz gestellt.
Auch der Nachweis von bakterieller Nukleinsäure z.B. aus Herzklappenmaterial bei Patienten mit Endokarditis ist mit Hilfe von Nukleinsäure-Amplifikationsmethoden (z.B. PCR) möglich.
Eine Erregeranzucht ist wegen des obligat intrazellulären Zellparasitismus schwierig und wird nur in speziellen Forschungszentren durchgeführt.
 
Therapie
Akute Infektion
Doxycyclin; Alternative: Levofloxacin ± Hydroxychloroquin
Bei Patienten mit einem vorbestehenden Herzklappendefekt wird eine Kombinationstherapie mit Doxycyclin plus Hydroxychloroquin über mindestens 12 Monate empfohlen.
Chronische Infektion
Doxycyclin + Hydroxychloroquin
 
Meldepflicht
Der labordiagnostische Nachweis wird, soweit er auf eine akute Infektion hinweist, nach §§ 7, 8, 9 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom Labor namentlich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet.
 
Letzte Änderung: 17.02.2009 um 13:08 Uhr ASW